Persönliche Lernbegleitung in Rüsselsheim & UmgebungDeutsch · Mathe · Englisch · weitere Fächer
STAATLICHE LERNFÖRDERUNG

BuT-Nachhilfe im Kreis Groß-Gerau

Bildung und Teilhabe: Lernförderung verstehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Familien Unterstützung für notwendige Nachhilfe erhalten.

Anerkannt für BuT-Lernförderung im Kreis Groß-Gerau

Der Kreis Groß-Gerau hat Start Akademie mit Schreiben vom 05.02.2026 als Leistungserbringer für Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets anerkannt. Kostenübernahme und Förderumfang richten sich nach dem individuellen Gutschein bzw. Bewilligungsbescheid.

Zum Kreis Groß-Gerau gehören die Städte und Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt, Rüsselsheim am Main, Stockstadt am Rhein und Trebur. Unsere Unterrichtsorte sind Rüsselsheim am Main und Mörfelden-Walldorf.

Weitere Nachweise (VNN-Mitgliedschaft, Bescheinigung des Staatlichen Schulamts) finden Sie unter Mitgliedschaften & Anerkennungen.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der genaue Ablauf hängt von der zuständigen Stelle und Ihrer persönlichen Situation ab.

01

Förderbedarf klären

Die Schule bestätigt, dass zusätzliche Lernförderung notwendig ist, soweit dies im örtlichen Verfahren verlangt wird.

02

Antrag einreichen

Die erforderlichen Unterlagen werden bei der zuständigen Behörde eingereicht.

03

Bewilligung prüfen

Nach positiver Entscheidung stimmen wir den bewilligten Unterricht mit Ihnen ab.

WICHTIG

Keine automatische Kostenübernahme.

Ob Anspruch besteht, welche Unterlagen erforderlich sind und welcher Unterricht finanziert wird, entscheidet die zuständige Stelle. Bis zur schriftlichen Bewilligung können private Kosten entstehen, falls Sie bereits Unterricht buchen.

WIR HELFEN IHNEN WEITER

Sie haben Fragen zur Lernförderung?

Wir erklären unser Angebot und welche Informationen wir Ihnen für den Antrag bereitstellen können.

Beratung anfragen ↗
WIR SIND FÜR SIE DA

Wir finden gemeinsam den passenden nächsten Schritt.

Erzählen Sie uns, wo Ihr Kind Unterstützung braucht. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen ↗
OFFIZIELLE STELLEN

Formulare & Informationen zur Lernförderung

Die zuständige Stelle richtet sich nach Wohnort und bezogenen Leistungen. Bitte verwenden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Formulare.

Bewilligungen und förderfähige Leistungen werden ausschließlich durch die zuständigen Behörden festgelegt.

START AKADEMIE · NACHWEISE

Mitgliedschaft & Anerkennungen

Erläuterungen zu Mitgliedschaften und Bescheinigungen.